Wie die Alarmprüfung effektiver werden kann

Damit im Einbruchfall die Polizei auch schnell hinzugerufen werden kann, muss eine qualifizierte Aussage gemacht werden können, ob tatsächlich ein Echteinbruch vorliegt oder es sich um einen Falschalarm handelt. Diese Bewertung der Vor-Ort-Situation stellt Wachdienste und Sicherheitsanbieter regelmäßig vor Probleme. Denn ohne Vorprüfung kann ein Alarm nicht bewertet werden. Bei der Alarmverifikation steht somit die Feststellung der realen Umstände eines Alarms im Fokus. Damit wird eine konkrete Aussage darüber möglich, ob es sich bei der Alarmauslösung um eine reale Gefahrenlage oder einen Falschalarm handelt. Für diese Situationsbeurteilung und Gefährdungseinschätzung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung.

Möglichkeiten der Alarmverifikation

Für den wichtigen Vorgang der Alarmvorprüfung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die sich hinsichtlich der Vorgehensweise und in ihrem zeitlichen Horizont maßgeblich unterscheiden.

Persönliche Vor-Ort-Überprüfung

Die persönliche Vor-Ort-Überprüfung findet zumeist statt, wenn eine Alarmanlage auf die Notrufzentrale eines Sicherheitsdienstes mit Wachpersonal aufgeschaltet ist oder direkt durch den betroffenen Betrieb Wachhabende eingesetzt werden. Diese Art der Situationsüberprüfung wird personell und direkt an dem Objekt durchgeführt, an dem eine Alarmauslösung stattgefunden hat. Werden bei der Begehung Anzeichen für eine reale Gefahrensituation oder Eindringung identifiziert, gilt der Alarm als verifiziert. Durch diese Bestätigung können weitere Maßnahmen zur Alarmbearbeitung eingeleitet und die Polizei zur Tataufnahme hinzugezogen werden. Sind nach sachgerechter Überprüfung keine Spuren oder Hinweise auf die Ursache der Alarmauslösung zu identifizieren, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen Falschalarm handelt.

Diese menschliche Alarmprüfung hat einen entscheidenden Faktor, der sich im Falle eines echten Einbruchs hemmend auf den Alarmierungsprozess auswirkt: sie kostet kostbare Zeit, die bei einem realen Ernstfall entscheidend sein kann. Nach VdS-Richtlinien hat ein Wachfahrer bis zu 20 Minuten Zeit, um bei dem betroffenen Objekt zu sein, anschließend muss die Situation vor Ort geprüft werden. Im schlimmsten Fall kann nur noch im Nachgang bestätigt werden, dass Einbrecher vor Ort waren aber schon geflohen sind. Der Schaden ist dennoch entstanden.

Alarmprüfung aus der Ferne

Eine weitere Möglichkeit der Alarmverifikation besteht mit der Alarmprüfung aus der Ferne. Hierfür muss eine Alarmanlage mit Aufschaltung zu einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) vorliegen. Außerdem müssen im Objekt Hör-/Sprechstellen und Videokameras installiert sein. Bei der Fernüberwachung findet die Alarmverifikation dann mittels Audio- und Videoverbindung durch die Mitarbeiter der Leitstelle statt. Die Übertragung kann aufgrund der unmittelbaren Audio- und Videodaten nahezu in Echtzeit erfolgen.

Die Alarmverifikation per Fernüberwachung verschafft einen maßgeblichen Zeitvorteil, um einen Alarm umfassend zu verifizieren und weitere Maßnahmen einzuleiten. Wird ein Falschalarm herausgefiltert, können Maßnahmen der Alarmbearbeitung gezielt unterbunden und auf Polizeieinsätze verzichtet werden.

Verschiedene Methoden der Alarmprüfung und verschiedene Durchführungsarten sind je nach Einsatzgebiet sinnvoll. Eine Einzelfallbetrachtung kann Aufschluss darüber geben, welche Form der Verifikation am zielführendsten ist.

VdS 3415: Standardisiertes Vorgehen bei der Alarmverifikation

Seit 2016 ist die Alarmverifikation in Echtzeit über Videomaterial durch VdS Schadenverhütung GmbH zertifizierbar. Das macht den Prozess einheitlicher und sicherer, da er sich an gewissen Richtlinien orientiert und eine höhere Qualität bei der Alarmbearbeitung ermöglicht.

Ein Team aus Experten verschiedener Fachrichtungen hat über ein Jahr lang an der Entwicklung der VdS 3415 gearbeitet. Durch die Standardisierung wird es nun möglich, eine aus der Ferne vorgenommene Alarmverifikation eines Einbruchalarms VdS-konform zu gestalten. Sie erlaubt die Alarmierung der Polizei auf Basis von qualifiziertem Videobildmaterial, das in Echtzeit noch während der Tat übertragen wird. Die vorherige Prüfung durch einen Interventionsdienstmitarbeiter eines Wachdienstes vor Ort entfällt und ist nur noch im Zweifel notwendig, wenn ein Alarmereignis nicht eindeutig verifiziert werden kann.

Eine Grundvoraussetzung dafür ist das qualifizierte Bildmaterial. Dieses ist die Basis für die Einschätzung der Situation durch die Mitarbeiter in der Notruf- und Serviceleitstelle. Damit können diese eindeutige Gefahrenlagen von Falschalarmen unterscheiden und den Interventionsbedarf einschätzen. Zusätzliche Audiodaten haben eine unterstützende Funktion bei der Beurteilung. Die Bildqualität muss der festgelegten Auflösungsklasse und der technischen Qualität laut UVV „Kassen“ inklusive Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie den Richtlinien VdS 2364 und VdS 2366 entsprechen. Zusätzlich müssen die verbaute Einbruchmeldeanlage (EMA) und die aufgeschaltete Notruf- und Serviceleitstelle oder Alarmempfangsstelle VdS-anerkannt sein.

Mehr Effektivität bei der Alarmbearbeitung

Durch die VdS 3415 ist es möglich, eine höhere Effektivität bei der Alarmbearbeitung zu erhalten. Vor allem bei der sogenannten Live-Überwachung kommt die Richtlinie zum tragen: so kann die Verifikation in Echtzeit und ohne Zeitverlust stattfinden. Dadurch werden Objekt und Eigentümer rund um die Uhr geschützt, ohne, dass permanent jemand vor Ort sein muss. Nach einer erfolgten Alarmverifikation kann im festgestellten Einbruchfall noch während der Tat reagiert werden. Beim Live-Einbruchschutz werden die Täter unmittelbar nach der Vorprüfung lautstark von den Mitarbeitern der Leitstelle über die Hör-/ Sprechstelle oder einen integrierten Lautsprecher angesprochen. Das hat einen abschreckenden Effekt, der eine naheliegende Flucht auslöst. Gleichzeitig wird die Polizei in Echtzeit informiert und kann unmittelbar zum Einsatzort ausrücken.

Durch die Alarmverifikation aus der Ferne und in Echtzeit werden die Täter zum einen schneller aufgehalten, Sach- und Diebstahlschäden können verhindert und Täter im Idealfall direkt am Tatort festgenommen werden. Die Alarmverifikation kann also zu einer gesteigerten Effektivität bei der Alarmbearbeitung beitragen.

Dieser Gastbeitrag wurde verfasst von:
Malte Tasto – Geschäftsführer der 180° Sicherheit GmbH

Malte Tasto ist seit über zehn Jahren in der Sicherheitsbranche tätig und kann auf viel Erfahrung aus dieser Zeit blicken. Er weiß genau um die Relevanz der Alarmverifikation im Zuge einer effektiven Alarmbearbeitung. 2014 hat er sich deshalb mit seinem Geschäftspartner zur Gründung der 180° Sicherheit GmbH entschlossen, um mit dem Live-Einbruchschutz die Sicherheitsbranche weiter voran zu bringen. 2016 war er mit VdS, Polizei, Versicherungen, Herstellern von Sicherheitstechnik, Errichterunternehmen und Einsatzstellen an der Entwicklung der Richtlinie VdS 3415 beteiligt.